Beiträge
| Personenkreis | Aufnahmegebühr | Quartalsbeitrag | jährliche Gebühren und Beiträge |
|---|---|---|---|
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres |
20,00 €
|
30,00 € |
30,00 € |
ab dem 18. Lebensjahres |
20,00 €
|
40,00 € |
30,00 € |
Die Quartalsbeiträge werden zum 01.01., 01.04., 01.07. sowie 01.10 eines Jahres per Lastschirfteinzugsverfahren eingezogen. Die jährlichen Gebühren und Beiträge werden zum 01.01. eines jeden Jahres eingezogen. Diese beinhalten unter anderem die Mitgliedschaft in der Jiu Jiitsu Union NW und der Sporthilfe des Landes Sport Bundes.

